Allgemeine Geschäftsbedingungen

Waldbühne Heldritt

 

Heimatverein Heldritt e.V.

1. Vorsitzender Florian Hornung

Hauptstraße 9

96476 Bad Rodach – Heldritt

 

1) Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Heimatverein Heldritt e.V. und seinen Besuchenden. Sie sind Bestandteil jedes Vertrags zwischen diesen beiden Parteien. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Für Sonderveranstaltungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

2) Kartenbestellungen & Reservierungen

Kartenbestellungen können erst nach dem offiziellen Vorverkaufsbeginn bearbeitet werden.

Bei schriftlichen Bestellungen werden die Plätze bestmöglich ausgewählt. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht. Sollten Karten für den gewünschten Aufführungstag bzw. für die gewünschte Preisgruppe vergriffen sein, erhalten die Bestellenden Mitteilung und ein adäquates Angebot nach Verfügbarkeit. Eine Bestellbestätigung und Informationen über den Reservierungszeitraum erfolgt per Mail. Bei Buchung erfolgt die Zusendung der Karten mit der dazugehörigen Rechnung. Für den Versand von Eintrittskarten und Rechnung auf dem Postweg wird eine Versandkostenpauschale von 2,00 Euro erhoben. Haben die Bestellenden die Karten bis zum vereinbarten Termin nicht bezahlt, kann der Heimatverein Heldritt e.V. über diese Plätze verfügen.

Die Bestellenden sind verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarten, diese zu überprüfen und Reklamationen innerhalb von drei Arbeitstagen an die betreffende Verkaufsstelle zu richten. Nach Ablauf dieser Frist können keine Einwendungen mehr gegen die erhaltenen Eintrittskarten geltend gemacht werden.

Reservierungen gelten nur mit schriftlicher oder telefonischer Bestätigung. Die Reservierungsfrist kann je nach Verfügbarkeit variieren. Vorbestellte und an der Tageskasse nicht abgeholte Eintrittskarten werden 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn in den freien Verkauf gegeben und nachträglich in Rechnung gestellt.

3) Ermäßigungen

Mögliche Ermäßigungskategorien können beim Kauf der Eintrittskarten erfragt werden. Die Voraussetzung für die Gewährung einer Ermäßigung ist beim Kauf der Eintrittskarten anzugeben. Nach dem Erwerb der Eintrittskarten wird keine nachträgliche Ermäßigung gewährt. Es kann pro Eintrittskarte nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Bei der Einlasskontrolle haben die Besuchenden einen gültigen Ermäßigungsnachweis vorzuzeigen. Die Auszahlung der Ermäßigung erfolgt an der Tageskasse.

4) Rückgabe

Bei dem Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen für eine Freizeitveranstaltung wie z.B. eine Theaterveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB vor. Dies bedeutet, dass der kaufenden Person kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber des Heimatvereins Heldritt e.V. zusteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten und Gutscheinen ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten und Gutscheinen.

Die Besuchenden werden gebeten, die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld an der Tageskasse sofort zu prüfen. Nachträgliche Reklamationen sind nach Verlassen der Vorverkaufsstelle/ Tageskasse nicht mehr möglich. Die Abholung von Karten an der Tageskasse ist bis 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn möglich. Danach besteht keine Platzgarantie mehr.

Für nicht in Anspruch genommene Karten wird keine Rückerstattung des Kaufpreises gewährt. Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Karten.

Die Rückgabe bzw. Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.

5) Audiovisuelle Aufzeichnungen

Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen aller Art im Zuschauraum ist – nicht zuletzt aus urheberrechtlichen Gründen – ohne schriftliche Genehmigung der Theaterleitung nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen können Besuchende der Spielstätte verwiesen werden und es wird ungeachtet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach Ermessen vom Heimatverein Heldritt e.V. festzusetzen ist, höchstens jedoch 3.000,00 Euro im Einzelfall. Bei audiovisuellen Aufzeichnungen von Aufführungen durch beauftragte Personen oder Firmen des Heimatvereins Heldritt e.V. ist es möglich, dass Besuchende als Teil des Publikums im Bild erscheinen. In diesem Fall erklären sich die Besuchenden einverstanden, dass der Veranstaltende diese Aufzeichnungen inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt verwertet. Dies trifft auch auf das Anfertigen und Vervielfältigen von Fotos durch den Veranstaltenden bzw. autorisierte Dritte zu, auf denen die Zuschauenden als Teil des Publikums erkennbar ist. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

Parken

Auf dem Gelände des Heimatvereins Heldritt e.V. sind Parkplätze vorhanden. Der Kauf einer Eintrittskarte führt nicht zum Anrecht auf einen der vor Ort befindlichen Parkplätze. Auf den Parkplätzen ist den Anweisungen der eingeteilten Parkplatzanweisenden Folge zu leisten. Behindertenparkplatz: Auf dem Parkplatz direkt an der Waldbühne stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung. Die Durchfahrt wird für Personen mit entsprechendem Berechtigungsausweis durch die Parkplatzanweisenden geregelt. Busparkplatz: Auf dem oberen Parkplatz stehen Busparkplätze zur Verfügung. Abholung vom Busparkplatz zur Bühne: Für gehbehinderte Besuchende, die mit dem Bus ankommen, ist eine Abholung vom Busparkplatz zur Bühne möglich. Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Angebot von anwesenden Ehrenamtlichen des Heimatvereins Heldritt e.V. Dies ist somit keine Service des Heimatvereins Heldritt e.V., sondern lediglich ein Entgegenkommen der Ehrenamtlichen. Hierfür ist es notwendig beim Kartenverkauf diesbezüglich anzufragen. Die Inanspruchnahme dieses Angebots ist auf eigene Gefahr und der Heimatverein Heldritt e.V. übernimmt dabei keine Haftung.

Parken an der Bühne: Bei Gehbehinderung darf nach Zustimmung der Parkplatzanweisenden zum Parkplatz an der Bühne gefahren werden. Nach Vorstellungsende ist ein sofortiges Wegfahren von diesen Parkplätzen aufgrund der vor Ort befindlichen Menschenmassen nicht möglich.

7) Einlasskontrolle / Platzeinweisung

Einlass: Der Einlass erfolgt i.d.R. zwei Stunden vor Aufführungsbeginn. Zuschauende die 15 Minuten vor Aufführungsbeginn nicht anwesend sind haben keinen Anspruch auf Einlass. Der Einlass in den Zuschauraum wird nur Besuchenden gewährt, welche eine gültige Eintrittskarte vorzeigen können. Für Sonderveranstaltungen können andere Einlasszeiten festgelegt werden. Sitzplätze: Nach Vorzeigen der Eintrittskarte werden die Besuchenden durch das Personal des Veranstaltenden in die festzugewiesenen Sitzplätze eingewiesen. Für Rollstuhlnutzende stehen ausschließlich fest vorgesehene Zuschauplätze in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Den Anweisungen der Platzanweisenden ist Folge zu leisten. Mitführen von Gegenständen und Tiere etc.: Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Theatergelände erfolgen. Wir behalten uns Sicherheitskontrollen beim Einlass vor. Aus platztechnischen Gründen müssen mitgeführte Kinderwagen, sowie ähnliche Gegenstände, während der Veranstaltung abseits des Zuschauraums abgestellt werden. Für ein Abhandenkommen mitgeführter Gegenstände übernimmt der Heimatverein Heldritt e.V. keine Haftung.

8) Verhalten während der Vorstellung

Während der Vorstellung ist das Fotografieren sowie das Aufzeichnen von Bild und Ton verboten. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art (Mobiltelefon ausgenommen) dürfen nicht mit in den Zuschauraum genommen werden. Mobiltelefone und Geräte, die geeignet sind die Vorstellung zu stören, müssen während der Vorstellung ausgeschaltet sein. Das Betreten des nicht öffentlichen Bereiches, insbesondere der Bühne, der Verkaufsräume, der Küche und der Aufenthaltsräume für die Mitwirkenden, ist nicht gestattet. Das Rauchen ist nur außerhalb des Zuschauraums gestattet. Besuchende können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Besuchende belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann der Heimatverein Heldritt e.V. gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

9) Abbruch der Aufführung

Alle Veranstaltungen sind als Freilichttheater konzipiert. Grundsätzlich wird bei jedem Wetter gespielt – der Zuschauraum ist überdacht. Der Heimatverein Heldritt e.V. behält sich vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden, und/oder das Publikum, und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, den Beginn einer Aufführung zu verschieben, die Aufführung zu unterbrechen bzw. abzubrechen. Die Entscheidung darüber wird erst unmittelbar vor bzw. während der Vorstellung von der Spielleitung getroffen und dem Publikum mitgeteilt. Falls eine begonnene Aufführung aus vorstehenden Gründen abgebrochen werden muss, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.

19) Datenschutz

Sämtliche übermittelten Daten von Besuchenden werden vom Heimatverein Heldritt e.V. unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Weitere Informationen sind unter www.waldbuehne-heldritt.de/datenschutz zu finden.

11) Corona

Während der Vorstellungen sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten. Der Heimatverein Heldritt e.V. behält sich eine aus diesem Anlass notwenige Absage oder Verschiebung der Vorstellungen vor. Bei Absage der gesamten Spielsaison des Heimatvereins Heldritt e.V. werden die bereits erworbenen Eintrittskarten, mit Ausnahme der Versandpauschale, zurückerstattet. Sollte eine Zuschaubeschränkung pro Vorstellung aufgrund der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorliegen behält sich der Heimatverein Heldritt e.V. das Recht vor bereits erworbene und reservierte Eintrittskarten zu stornieren. Sollte keine für die Bestellenden infrage kommende Ausweichvorstellungen zu gleichen Konditionen gefunden werden, wird der Eintrittskartenpreis, mit Ausnahme der Versandpauschale, zurückerstattet.

Bei Aufführungen von anderen Veranstaltenden können andere Regelungen gelten.

12) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

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